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Verfügung: Rollatorenpflicht ab 70 – bitte beachten!

Der Bundestag hat in dieser Woche ein Gesetz zur Rollatorenpflicht ab 70 verabschiedet.

Demnach müssen sich alle Bürger und Bürgerinnen und Diverse über 70 ab sofort mit einem Rollator ausstatten.

Einstimmig wurde dieses Gesetz, das vom Bundesgesundheitsministerium bereits vor vier Tagen auf den Weg gebracht wurde, von den Abgeordneten beschlossen. Es sei, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu vermeiden, notwendig, das jeder Bürger und jede Bürgerin und Diverse über 70 ab sofort sich ausschließlich mit einem Rollator fortbewegen, um die Überlastung der Krankenhäuser durch vermeidbare Stürze zu verhindern.

Die Einhaltung der Rollatorenpflicht wird von der Polizei kontrolliert. Bürger, Bürgerinnen und Diverse über 70 sind dazu verpflichtet, bei Rollatorenpflichtkontrollen ihr Alter durch Vorlage ihres Personalausweises nachzuweisen. Bei Verweigerung der Altersnachweispflicht werden Bußgelder bis zu 3000€ erlassen.

Bürger, Bürgerinnen und Diverse, denen ein Rollator aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar sei, müssen ein Attest bei sich führen, das sie auf Aufforderung vorlegen müssen, auf dem die genauen Diagnosen nach ICD, die das Mit-Sich-Führen eine Rollators verunmöglichen, vermerkt sein müssen.

Alle Mitbürger, Mitbürgerinnen und Mitdiverse sind dazu angehalten, Verstöße gegen die Rollatorenpflicht zu melden. Die Kommunen haben eigens dafür Meldeportale im Internet eingerichtet, auf denen Verstöße gemeldet werden sollen. Es wird ausdrücklich betont, dass dies keine Denunziation sei, sondern Fürsorgepflicht gegenüber den hilfsbedürftigen, älteren Bürgern, Bürgerinnen und Diversen.

Im Gesetz ist die Möglichkeit enthalten, die Rollatorenpflicht auch in privaten Räumen zu kontrollieren. Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes zur Gewährleistung der Unverletzlichkeit der Wohnung wird infolge der neuen Rollatorenverordnung für über 70Jährige aufgehoben. Im Rahmen des neuen deutschen Rollatorenpflichtgesetzes sei dies juristisch möglich. Klagen gegen die neue Rollatorenpflicht seien aussichtslos, betonte der Regierungssprecher Zimtstern.

Um eine Überlastung von Treppenhäusern durch einen Rollatorenstau zu verhindern, ist in dem Gesetz eine Rollatorenquote festgelegt, das pro Miethaus maximal zwei Rollatorenpflichtige wohnen dürfen. Eine Mietpartei darf pro Nachmittag maximal zwei rollatorenpflichtige Mitbürger, Mitbürgerinnen und Mitdiverse empfangen, maximal für zwei Stunden. Durch klare Besuchsregelungen soll verhindert werden,

dass es zu einer zeitweiligen Rollatorenüberlastung komme.

Man habe das Gesetz ausführlich diskutiert und sei darin übereingekommen, dass dieses neue Gesetz dazu beitragen werde, mindestens 80% der Stürze bei den über 70Jährigen zu verhindern.

Dem Einwand der Opposition, dass nicht alle über 70Jährigen einen Rollator bräuchten und dass dieser auch einige Nebenwirkungen bergen könne, wie bei falscher Einstellung Haltungsschäden, Schmerzen am Bewegungsapparat, Einschränkung der Fernsicht sowie Verlust des Selbstvertrauens, wurde entgegenhalten, dass man sicher sei, dass auch jene über 70jährigen, die noch ohne Rollator auskommen könnten, bereit wären, sich aus Solidarität sich per Rollator fortzubewegen. Es sei notwendig, dass man als Gesellschaft zusammenhalte, und ein Rollator sei jedem, jeder und jedens bis auf ganz wenige Ausnahmen zuzumuten, zumal er bekanntlich auch einige Vorteile berge, wie eine immerwährende Sitzmöglichkeit, beispielsweise in überfüllten Straßenbahnen und Fernzügen.

Die Sicherheit der zu schützenden älteren Bevölkerung habe hohe Priorität in einer Gesellschaft, in der das Durchschnittsalter immer weiter ansteige und die Krankenhausplätze immer weiter abnehmen.

Die Rollatorenpflicht tritt ab morgen in Kraft. Da es aufgrund des neuen Gesetzes zu Engpässen in der Rollatorenlieferung kommen könne, würden die Kontrollen für vier Wochen den Umständen entsprechend ohne die Verhängung von Bußgeldern verlaufen. Man solle aber beachten, dass nach Ablauf der vier Wochen Verstöße gegen die Rollatorenpflicht strengstens geahndet werden.