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Erst nachdenken, dann handeln!

Derzeit geschieht Ungeheuerliches. Die Politiker in Deutschland fordern angesichts der Corona-Pandemie eine generelle Impfpflicht mit einem notzugelassenen, experimentellen Impfstoff, von dem mittlerweile bekannt ist, dass er weder besonders lange wirkt noch dass er davor schützt andere zu infizieren und dass er zudem mehr schwere Nebenwirkungen hat als alle bisher zugelassenen Impfstoffe zusammen.

In einer kaum erträglichen Geschichtsvergessenheit wird hier etwas gefordert, was Artikel 2 des Grundgesetzes des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit außer Kraft setzen würde und zudem die Resolution des Europarates ignoriert.

 

Am 27. Januar 2021 verabschiedete der Europarat eine Resolution zu Impfstoffen gegen COVID-19. Die Parlamentarische Versammlung fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf, „dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte“, und „dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden“.[1]

 

Bevor sich die Gemüter zu sehr erhitzen, gilt es einen nüchternen Blick auf die Faktenlage zu werfen. Bisher gilt: Eine Impfpflicht stellt eine Zwangsbehandlung dar, für die es klare Rechtssprechungen gibt. Wollen wir dies wirklich aushebeln?

 

Nach dem Bericht des UN-Sonderberichterstatters für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Juan E. Méndez, ist jede Zwangsbehandlung[2], die nicht der Abwendung eines akuten lebensbedrohlichen Zustands dient, untersagt, und zwar unabhängig davon, ob der Betroffene einwilligungsfähig ist oder nicht.[3]

Wir müssen konstatieren, dass die Corona-Impfung nicht der Abwendung eines lebensbedrohlichen Zustandes dient, da derzeit immer noch ca. 98-99% der deutschen Bevölkerung bezogen auf Corona gesund sind und die Gefahr schwer oder tödlich an Covid zu erkranken nur auf einen sehr geringen Prozentsatz vulnerabler Gruppen in der Bevölkerung zutrifft. Bekanntermaßen liegt eine der Schwierigkeiten in den Krankenhäusern zu einem großen Teil in einem verantwortungslosen Abbau von Krankenhausbetten inklusive von Intensivbetten und auch an dem Mangel an Pflegepersonal wegen schlechter Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Warum wird in dieser Hinsicht seit einem Jahr nichts getan?

 

Weiterhin heißt es im Bericht des UN-Sonderberichterstatters, dass medizinische Zwangsbehandlungen, die irreversible Schäden hervorrufen, als grobe Misshandlung oder Folter eingestuft werden können, wenn damit kein therapeutischer Zweck verbunden ist oder die Behandlung gegen den freien Willen des Betroffenen vorgenommen wird.[4]

 

Zwangsbehandlungen sind vor allem aus der Psychiatrie bekannt und haben dort eine lange und unrühmliche Geschichte.

In Deutschland wurde erst 2009 mit der Übernahme der UN-Behindertenrechtskonvention in deutsches Recht die Autonomie der Patienten in den Vordergrund gerückt. Jede medizinische Behandlung ist nach herrschender Meinung in der Strafrechtslehre eine tatbestandsmäßige Körperverletzung, die nur dann gerechtfertigt ist, wenn der Patient rechtswirksam einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage die Zwangsbehandlung ausdrücklich legitimiert.[5] Geht vom Patienten eine Fremd- oder Selbstgefährdung aus, regeln die Psychisch-Kranken-Gesetze bzw. Unterbringungsgesetze der Bundesländer, ob eine Unterbringung und eine eventuelle Zwangsbehandlung zulässig sind. Eine Zwangseinweisung muss innerhalb von 24 Stunden von einem Richter geprüft werden.

 

Die Kritik durch Betroffenenverbände macht sich insbesondere an der Zwangsmedikation fest.[6] Schon früher gaben die Betroffenenverbände zu bedenken, dass die Verschreibungspraxis von Psychopharmaka in der Psychiatrie auch von der Werbung sowie der Lobbyarbeit der Pharmafirmen abhänge. Die Pharmafirmen folgten bei ihrer Werbung und ihrer Lobbyarbeit dem eigenen Gewinn in Milliardenhöhe und nicht dem Patientennutzen. Bekannte Nebenwirkungen würden von den Pharmafirmen nicht veröffentlicht oder kleingeredet und stattdessen würde eine überzogene Heilserwartung an die beworbenen Psychopharmaka erzeugt.

Gleichzeitig hätten auch die behandelnden Psychiater ein Eigeninteresse daran, möglichst frühzeitig und eventuell auch gegen den Willen des Patienten dämpfende Psychopharmaka zu verabreichen. Durch die Zwangsmedikation könnten Patienten in Krisensituationen kostenminimierend auf engem Raum gleichzeitig mit weniger Personal betreut und behandelt werden. Demgegenüber stünde ein wehrloser und eingesperrter Patient, dem sehr leicht wahlweise Krankheitsuneinsichtigkeit oder Einwilligungsunfähigkeit oder Fremd- und Eigengefährdung von Seiten der behandelnden Ärzte unterstellt werden könne. Wollen wir wirklich, dass diese latent schon vorhandene Gefahr jetzt auch per Gesetz systematisch auf Impfunwillige angewendet wird?

Jeder zwangsweise Eingriff in den eigenen Körper würde als Körperverletzung erlebt und sei für den Betroffenen ein erniedrigendes, entwürdigendes, schockierendes und beängstigendes Erlebnis, welches zu schweren und lang anhaltenden seelischen Leiden führen könne, heißt es in den Stellungnahmen der Betroffenenverbände. Und weiter: Dieser Umstand würde im Entscheidungsprozess bei zwangsbehandelnden Ärzten zu wenig Beachtung finden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch eine dem äußeren Anschein nach freiwillige Medikation, welche jedoch in Wirklichkeit unter Androhung von Zwangsmaßnahmen oder anderer Übel herbeigeführt wurde, eine Art von Zwangsbehandlung darstelle.

 

Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes[7], dessen Anwendung uns nun aus Corona-Zeiten hinlänglich bekannt ist, sind die zuständigen Behörden ermächtigt, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen: „Zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten werden die zuständigen Behörden ermächtigt, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, die im Folgenden erläutert werden. Dazu gehört es, Ermittlungen durchzuführen (§ 25 IfSG), alle notwendigen Schutzmaßnahmen anzuwenden (§ 28 IfSG) sowie Beobachtungen (§ 29 IfSG), Quarantäne (§ 30) oder ein berufliches Tätigkeitsverbot anzuordnen (§ 31).“ Ganz klar wird darauf hingewiesen: „Bei allen Maßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, d. h. die Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein.“

Und dann wird es interessant hinsichtlich einer medial bereits angekündigten Impfpflicht: „Allerdings darf eine Behandlung der Krankheit selbst nicht gegen den Willen des Betroffenen erfolgen. Dies ist in § 28 Absatz 1 Satz 3 IfSG ausdrücklich untersagt, da eine Zwangsbehandlung erheblich in das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)5 eingreifen würde.“[8]

Eine generelle Impfpflicht ist weder geeignet, erforderlich noch angemessen.

Und wenn die zwangsweise Behandlung der Krankheit untersagt ist, weil sie gegen den zweiten Artikel des Grundgesetzes verstößt – wie kann man dann behaupten, dass eine generelle Impfpflicht im Einklang mit dem Grundgesetz stehen könnte?

 

Zwangsbehandlungen sind uns Deutschen aus unserer unseligen Geschichte allzu gut bekannt. Es ist große Achtsamkeit bei diesem Thema gefordert, denn die Wunden aus der Vergangenheit sind noch nicht geheilt.

Eine Impfpflicht gnadenlos einzuklagen, wie es derzeit geschieht, stellt eine enorme Ignoranz gegenüber unserer Geschichte dar.

Das Perfide ist, dass jedes Nachdenken über Strukturen, die zur Entstehung eines totalitären Regimes führen, dass jeder Vergleich von heutigen Vorgängen mit Geschehnissen der damaligen Zeit als Holocaustverleugnung oder Antisemitismus niedergekeult werden. Es geht nicht darum, die NS-Verbrechen zu relativieren.

Es geht darum, bewusst mit der eigenen Geschichte umzugehen und wachsam zu sein, wenn sich Strukturen etablieren, die schon einmal ins Unheil geführt haben. Dass wir uns nun an diesem Punkt befinden, an dem wir sind, wo uns eine Zwangsimpfung angedroht wird, hat entscheidend damit zu tun, dass jede Kritik an den Maßnahmen im Keime erstickt und in die rechte Ecke gedrängt wurde und dass Kritiker als Rechtsradikale und Verschwörer diffamiert wurden. Sicher haben einige Wenige aus der rechten Ecke versucht, die derzeitige Lage für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ein wachsames und kritisches Umgehen mit der derzeitigen Lage und Erkennen von totalitären Strukturen quasi verboten wird.

Auch hier helfen Fakten weiter.

 

Im Nationalsozialismus fanden hunderttausendfach durchgeführte Zwangssterilisationen, skrupellose Menschenversuche mit tausenden Todesopfern und euphemistisch als Euthanasie bezeichnete zehntausende Morde an Kranken und Behinderten statt.

Auf Grundlage des ‚Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums’ vom 7. April 1933 wurden missliebige Ärzte, Professoren und weiteres medizinisches Personal entlassen.

Die Wehrmacht, die Forschungsgemeinschaft Deutsches Ahnenerbe, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, diverse Universitäten und die Pharmaindustrie förderten Menschenversuche finanziell, personell und durch Bereitstellung von Ausrüstung. An als Probanden ausgewählten KZ-Häftlingen wurden von Ärzten der SS oder auch Wehrmacht (unterstützt von zwangsrekrutierten Funktionshäftlingen mit teilweise pflegerischer oder ärztlicher Ausbildung) medizinische Experimente vorgenommen, in deren Verlauf die Häftlinge meist qualvoll starben.

 

Im Rahmen der Aufarbeitung dieser grauenvollen Verbrechen wurde der Nürnberger Kodex[9] erstellt, eine zentrale, aktuell heute angewandte ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) insbesondere zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung (ähnlich wie das Genfer Gelöbnis). Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.

 

Wir können nicht ignorieren, dass die Corona-Impfstoffe keinen Fremdschutz bieten.

Wir können nicht ignorieren, dass auch der Eigenschutz weit geringer ist als zunächst angenommen. Und wir können nicht ignorieren, dass es sich bei den verwendeten Impfstoffen um solche handelt, die wenig erforscht sind und die schwere Nebenwirkungen bis zum Tod hervorrufen können.

Eine Impfpflicht würde nicht bedeuten, dass man sich einmal impfen lässt, sondern dass man ein lebenslanges Abonnement mit der Pharma-Industrie eingehen müsste.

 

Wir sollten nicht so tun, als gebe es die Resolution des Europarates nicht.

Wir sollten nicht so tun, als gebe es nicht bereits viele Rechtssprechungen zum Thema Zwangsbehandlung und Zwangsmedikation. Tun wir dies, so würden die „schlimmsten Verschwörungstheorien“ wahr werden. Wollen wir das wirklich uns und unseren Kindern antun?

 

Ich finde gerade als in Deutschland lebende Menschen sollten wir nicht unsere eigene Geschichte ignorieren und besonders wachsam mit ersten Anzeichen eines neuen Zwangsregimes umgehen. Wir sollten nicht Menschen dazu zwingen, etwas in ihren Körper spritzen zu lassen, wenn sie dies nicht möchten. Wir sollten aus unserer Geschichte gelernt haben, dass die Folgen solcher Maßnahmen verheerend und unsäglich sind.

Wir sollten nicht nur der schlimmen Nazi-Verbrechen gedenken, wir sollten auch verhindern, dass jede Form eines politischen Totalitarismus in unserem Land sich erneut etablieren kann. Und wir sollten nicht vergessen, dass die schweren Traumatisierungen durch die Verbrechen des Nationalsozialismus transgenerational weitergegeben wurden, immer noch wirken und weiterhin der gemeinsamen Anstrengung der Heilung und Integration bedürfen.

Jede Zwangsimpfung ist ein Akt der Gewalt. Seit Beginn der Pandemie zeichnet sich eine zunehmende Verrohung und Brutalität der Sprache in Politik, Medien und Teilen der Bevölkerung ab. Diese Brutalität würde in einer Impfpflicht ihren vorläufigen Höhepunkt finden.
Es ist unsere Aufgabe, aus dieser Gewaltspirale auszubrechen und uns wieder in menschlichen Tugenden wie Mitgefühl und Liebe zu üben.

Jeder von uns trägt dafür Verantwortung und hat auch die mitmenschliche Verantwortung, den freien Willen jedes Menschen höher zu achten als alles andere, gleichgültig welche Hautfarbe, welche Religion, welches Geschlecht oder welchen Impfstatus er hat.

 

 

 [1] Résolution 2361 (2021), https://pace.coe.int/fr/files/29004/html; Nummer 7.3.1. dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte; Nummer 7.3.2. dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden.

 [2] https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsbehandlung

 [3] United Nations Human Rights Council: Report of the Special Rapporteur on torture and other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment, Juan E. Méndez; A/HRC/22/53, Absatz 35. u. 65.f. (ohchr.org PDF).

[4] United Nations Human Rights Council: Report of the Special Rapporteur on torture and other cruel, inhuman or degrading treatment or punishment, Juan E. Méndez; A/HRC/22/53, Absatz 32 (ohchr.org PDF).

[5] Bundesjustizministerium: Zwangsbehandlung Ausnahmeregelegung für Notsituationen (bmj.de)

[6] zwangspsychiatrie.de

[7] https://www.bundestag.de/resource/blob/690734/c5bec62e6b1a9dd40cef93bce90b9a43/WD-9-009-20-pdf-data.pdf

[8] Siehe Gesetzesbegründung zum Bundes-Seuchengesetz als Vorgängergesetz zum IfSG, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes, Bundestags-Drucksache 8/2468 vom 15. Januar 1979, S. 28.

 [9] http://www.ippnw-nuernberg.de/aktivitaet2_1.html