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Maßnahmen gegen die Hitzdemie - kurz vorgestellt

Liebe Mitglieder und Mitgliederinnen der Bevölkerung - und alle, die sich von dieser Anrede nicht angeredet fühlen,

mit Freude dürfen wir Ihnen unseren neuen Hitzeschutzplan vorstellen, der uns dabei hilft, gut durch die anstehende Hitzdemie infolge des Klimawandels zu kommen. Nach ausführlicher Beratung von 24 Stunden haben wir in der eigens dafür neu installierten Ministerpräsidentenrunde mit Kanzler Scholz folgende Maßnahmen beschlossen, die Sie als Bevölkerung vor dem qualvollen Hitzetod schützen werden und die unsere chronisch überlasteten Krankenhäuser vor dem Sommerkollaps bewahren sollen.

Dies sind die neuen Regelungen:

1) Jährlich ab dem 1. Juni bis zum 31. August werden die Hitze-Inzidenzen tagesaktuell ermittelt und sind jederzeit auf den Seiten des RKI und aller anderen hinlänglich bekannten Institutionen einsehbar. Die Hitze-Inzidenz stellt dar, wie viele Hitzetote wir täglich zu beklagen haben. Jeder Hitzetote ist ein Toter zuviel.

2) Ab Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr muss die Gastronomie zwischen 12 Uhr bis 20 Uhr schließen. Offen bleiben dürfen lediglich Bringdienste und Bistros mit to-go-Angeboten und Läden unter 20 Quadratmeter sowie Eiscafés. Mitgenommene Speisen müssen in extra dafür vorgesehenen Schattenzonen verzehrt werden.

3) Für alle Läden und Einrichtungen, die ein Warten in freier Klimazone erforderlich machen, gilt eine Sonnenschirmpflicht.

4) Kulturelle Veranstaltungen im Freien werden bei einer Temperatur von über 30 Grad Celsius verboten, unabhängig von der zu erwartenden Teilnehmerzahl. Ausnahmen gelten nur für besonders prominente Künstler, die aufgrund ihrer großen Fangemeinde mutmaßlich dazu beitragen, die Kassen der Kommunen hinsichtlich der zu erwartenden Parkverstöße aufzubessern.

5) Es gilt während des gesamten Sommers eine Kühlmattenpflicht. Die Kühlmatte ist festsitzend um den Nacken zu tragen und verhindert nachweislich das Kollabieren infolge hoher Temperaturen. Die Kühlmattenpflicht wird durch die Polizei kontrolliert.

Menschen und Menschinnen, denen eine Kühlmatte aus medizinischen Gründen nicht zuzumuten ist, müssen ein Attest mit sich führen, auf dem die genauen Diagnosen der zugrunde liegenden Krankheiten stehen. Das Attest muss jederzeit unaufgefordert vorgezeigt werden.

 

Dies waren die Sommerreifen.

Jetzt kommen die Winterreifen.

 

6) Bei Temperaturen über 32 Grad wird ein allgemeines Strandverbot erlassen. Die örtlichen Kommunen haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Strände deutlich sichtbar mit rotem Flatterband abgesperrt werden und dass das Strandverbot kontrolliert wird. Dies soll der allgemeinen Tendenz entgegenwirken, sich fahrlässig starker Sonneneinstrahlung und Hitze auszusetzen.

7) Ab Temperaturen von 32 Grad gilt eine Wasserflaschenmitführpflicht. Auch diese wird von der Polizei kontrolliert. Wer keine Wasserflasche mit sich führt und damit gegen die Hitzeschutzverordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld mit bis zu 3000€ rechnen.

8) Demonstrationen gegen den Hitzeschutzplan sowie gegen die Maßnahmen der allgemeinen Hitzeschutzverordnung sind bei Temperaturen ab 32 Grad verboten. Spontan abgehaltene Demonstrationen werden mit Gewalt aufgelöst. Teilnehmende müssen mit einer Strafanzeige wegen Verstoß gegen den Gesundheitsschutz rechnen, da sie das Allgemeinwohl mit ihrer politischen Gesinnung gefährden.

9) Die Teilnahme an Gottesdiensten wird während der Sommerzeit für Menschen über 70 bei Temperaturen über 32 Grad verboten. Die Gefahr des Hitzekollapses auf dem Weg zur Kirche und zurück erscheint unseren Experten zu groß.

10) Bei Temperaturen über 32 Grad besteht Sonnenhutpflicht. Es sind dafür nur die eigens von der Bunderegierung bereitgestellten reflektierenden Sonnenhüte zu verwenden. Die Sonnenhutpflicht ist von allen Arztpraxen, öffentlichen Einrichtungen und allen Geschäften zu kontrollieren. Menschen ohne Sonnenhut ist der Einlass zu verwehren.

11) Besonders hitzeschutzbedürftige Menschen, wozu alte Menschen, Schwangere, Kranke und Kinder zählen, sollen als erste die neue Hitzeschutzimpfung erhalten. Nachdem wir bereits hervorragende Erfahrungen mit der mRNA-Impfung in Bezug auf die Corona-Pandemie machen konnten, steht uns in Kürze eine von Biontech entwickelte Hitzeschutzimpfung zur Verfügung, die keinerlei Nebenwirkungen hat.

12) Bei Temperaturen über 34 Grad Celsius und Inzidenzen über 265,7 wird ein Hitzelockdown verhängt. Wohnungen und Häuser dürfen dann nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Es besteht homeoffice-Pflicht. Kinder und Jugendliche lernen dann im bewährten und erfolgreichen Home-Schooling, das wir bereits in der Corona-Pandemie als sinnvolle alternative Schulform erfahren haben.

Verstöße gegen die Ausgangssperre werden mit Bußgeldern mit bis zu 10.000€ geahndet. Der Hitzelockdown wird erst dann wieder aufgehoben, wenn die Tagestemperatur für mindestens 14 Tage durchgehend unter 30 Grad fällt und die Inzidenz unter 200,4 sinkt.

 

Allgemein gilt: Die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte können mit Inkrafttreten der Hitzeschutzverordnung jederzeit vom Bund und/oder den Ländern aufgehoben werden.

 

Es wird ein schwerer Sommer. Aber wenn wir zusammenhalten, schaffen wir das!
Der Klimawandel ist die größte Herausforderung des 21. Jahrhunderts, die wir nur bewältigen können, wenn wir alle solidarisch zusammenstehen.